Wenn der Wagen unter 2 Jahre alt ist, hat er noch Werksgarantie. Ich würde aber darauf bestehen, das der Verkäufer noch eine Approved im Anschluß an die Werksgarantie machen läßt.
Im Kundenauftrwg bedeutet, dass der Händler nicht der Verkäufer ist, sondern ein Dritter, der keine Sachmängelhaftung übernimmt (zumindest wenn der Dritte Verbraucher ist).
Ohne Anschluß-Approved würde ich den Wagen nicht nehmen, weil es schon verwundert, dass das PZ den Wagen in Zahlung nimmt.
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Gruß
Andreas