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#76834 - 01.11.2011 20:01 Welche Leuchtmittel?
Matt986 Offline


Registriert: 27.10.2011
Beiträge: 2
Ort: Rüscheid
Hallo erstmal,

ich habe mir jetzt einen Boxster bj.98 gekauft, bin 25jahre und komme aus dem raum Koblenz.

Meine frage ist welche leuchtmittel kommen in

1. Xenonscheinwerfer
2. Standlicht
3. Fernlicht
4. Nebellicht
5. Blinker vorne
6. Blinker seitlich
7. Innenraumleuchte dach
8. Türbeleuchtung Fahrer/Beifahrer
9. Blinker hinten

Wollte die beleuchtung ein bisschen moderner machen daher die frage.

Und wenn ich ein anderes radio einbauen will, auf was für anschlüsse muss ich achten bzw welche stecker benötige ich??

Danke schonmal

hoch
#76836 - 02.11.2011 09:12 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: Matt986]
Daniel_B Online   happy

Pecunia non olet


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Beiträge: 3687
Ort: Dortmund
Moin,

herzlich willkommen im BG-Forum. Ich verstehe Deine Frage nicht. Soweit ich weiß sind die Leuchtmittel im Betriebshandbuch aufgeführt. Was willst Du denn z.B. an einem Blinker moderner machen?

bye
Daniel
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hoch
#76839 - 02.11.2011 11:42 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: Daniel_B]
Michael987 Offline


Registriert: 29.12.2010
Beiträge: 64
Ort: Schleswig-Holstein
Mann oh Mann Daniel, spaßbremse

versteh doch bitte ................ die Jugend steht auf LED´S.....!!!!! idee

Wir sind einfach zu "alt" für solche Sachen.... pengpeng dagegen
_________________________
Grüße Michael

Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deinen Traum!
- BOXSTER S RED EDITION -

hoch
#76841 - 02.11.2011 12:52 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: Michael987]
Daniel_B Online   happy

Pecunia non olet


Registriert: 22.08.2001
Beiträge: 3687
Ort: Dortmund
Ich glaube ich werde alt.... danger

peinlich

LED? Was ist das nun wieder für ne Droge?

bye
Daniel
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hoch
#76842 - 02.11.2011 17:20 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: Daniel_B]
andschi Offline
fast & furious


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Beiträge: 864
Ort: Pfungstadt
Original geschrieben von: Daniel_B

LED? Was ist das nun wieder für ne Droge?


Schau dir mal deinen Schnappi genauer an. Der hat ja auch genug LEDs serienmäßig. Das wollen halt die Fahrer der älteren Modelle auch haben. Allerdings dürfte das oftmals nicht mit dem TÜV vereinbar sein. Viele Anbieter arbeiten mit Teilen ohne jegliche Prüfnummer etc.
_________________________
Gruß
Andreas


hoch
#76843 - 02.11.2011 18:24 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: andschi]
Daniel_B Online   happy

Pecunia non olet


Registriert: 22.08.2001
Beiträge: 3687
Ort: Dortmund
Ja, ich weiß... ich finde das ja auch gut, was mich allerdings stört, sind die nachträglich eingebauten LEDs. Sieht man viel bei allen Marken....

Trotzdem verstehe ich die Frage nicht.

1. Xenonscheinwerfer nocheck

bye
Daniel


Bearbeitet von Daniel_B (02.11.2011 18:25)
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hoch
#76844 - 02.11.2011 19:10 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: Daniel_B]
Matt986 Offline


Registriert: 27.10.2011
Beiträge: 2
Ort: Rüscheid
das mit xenon war nur auf das leuchtmittel bezogen... sprich welche da rein kommen. d2s oder welche?
mit den blinkern halt auf chromlux blinkerbirnen, sieht einfach besser aus ohne orange schimmer.
led eher weniger nur moderner

hoch
#76866 - 05.11.2011 23:26 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: Matt986]
MicBucs Offline
Boxster RS 60 Spyder


Registriert: 23.07.2006
Beiträge: 64
Ort: Flörsheim
Beim Modell 986 nützen dir die silberbeschichteten Glühbirnen für die Blinker nur hinten mit den weissen Rückleuchten. Vorne wird der orangene "Schimmer" ohne Umbau immer bleiben, da der Reflektor innen drin selbst orange ist. Ich hatte den bei meinem alten 986er damals selbst ausgebaut (mit Lötkolben und Zange), damit nur der darunter liegende Spiegelreflektor für eine harmonische weisse Scheinwerferfront sorgt. Ich habe zwar nie Probleme mit TÜV, PZ oder sonst wem gehabt, aber rein rechtlich ist das eine nicht zulässige Veränderung der Leuchteinheit, die im Zweifelsfall zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wenn man nicht eine Einzelabnahme beim TÜV macht (was bei einer Veränderung der Lichtanlagen nur seeeeehr schwer möglich ist). Einzelne LED-Glühbirnen mit StVO-Zulassung gibt es meiner Kenntnis nach noch nicht, sondern allenfalls komplette LED-Rücklichter mit E-Zulassung. Ich hatte da ebenfalls 3 verschiedene Modelle mal getestet und alle nach spätestens 3 Monaten zurückgegeben, weil sie Probleme machten. Ich selbst habe das zwar nicht bemerkt, wurde aber von Freunden und anderen Autofahrern darauf aufmerksam gemacht (bei denen trat zB bei jedem 15-20ten Bremsvorgang der Fall auf, dass dann das Licht plötzlich nur noch ganz schwach glimmte). Das liegt an der extrem billigen Fertigung der Teile in China, die nicht getrennte LEDs fürs Rücklicht und die Bremsen vorsieht, sondern beim Bremsvorgang die LEDs der Beleuchtung einfach mit mehr Strom versorgen und dadurch heller aufleuchten lassen (beim loslassen der Bremse gabs dann offensichtlich immer wieder Probleme, den normalen Leuchtzustand wieder herzustellen). Statt mehr Sicherheit durch mehr Licht war es nur gefährlicher im Dunkeln, weil zu wenig Licht da war. Es gibt da aber so eine kleine feine Firma im Süden Deutschlands, die baut Steckrelais, mit denen die normalen Rückleuchten der alten 986er so umgepolt werden, dass sie wie beim Facelift leuchten (alle 3 roten Leuchtkörper der Rücklichts leuchten im Fahrbetrieb !). Näheres gerne per PN.

hoch
#76871 - 06.11.2011 15:17 Re: Welche Leuchtmittel? [Re: MicBucs]
S3
Nicht registriert


Hallo Matt986,

deine Frage, welche Leuchtmittel in den 986er reinkommen, beantworten dir entweder ein Blick in das Bedienhandbuch oder ein Blick auf die Seiten 434 ff des Originalteilekataloges für den 986. Zu finden auf der Internetpräsenz der Porsche AG O-Teilekatalog.
Die Xenon-Birnen sind von der Bauart D2S mit 35 W und haben die Teilenummer 99963103690 zu ca. 230 € das Stück.

Nun zum Allgemeinen, die mit der Frage von Matt986 nur am Rande etwas zu tun hat und mit ihm nicht in Bezug zu bringen ist:

Lichttechnische Einrichtungen benötigen gem. § 22a(1) StVZO eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung gilt für das "Gesamtpaket" Gehäuse und Leuchtmittel. Wird auch nur ein Teil dieses Gesamtpaketes verändert, erlischt die komplette Bauartgenehmigung. Gleichzeitig erlischt dadurch gem. § 19(2) StVZO auch die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Siehe hierzu den Kommentar zur StVZO.

Wie nun die entsprechenden lichttechnischen Einrichtungen an den Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (alle Pkw seit den frühen 90er Jahren und zu erkennen im Feld "K" der Zulassungsbescheinigung) auszusehen haben, beschreiben die entsprechenden ECE-Regelungen, die in nationales Recht umgesetzt worden sind. Diese finden sich beispielsweise auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums guggst du

Nehmen wir das Beispiel Xenonlicht. Sämtliche Pkw, die seit dem 01.04.2000 mit Xenonlicht (Gasentladungsscheinwerfer) ausgerüstet/nachgerüstet werden, benötigen gem. § 50(10) StVZO zusätzlich zur kompletten Scheinwerfereinheit eine dynamische Leuchtweitenregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine spezielle Schaltung der Lichteinheit.

Gasentladungsscheinwerfer werden nach der ECE-Regelung 98 genehmigt.In diesen Scheinwerfern dürfen nur nach der ECE-Regelung 99 genehmigte Gasentladungslichtquellen verwendet werden. Die zur Zündung der Lichtquelle
notwendigen Vorschaltgeräte werden ebenfalls in der Bauartgenehmigung für den Gasentladungsscheinwerfer genannt und sind Bestandteil der Scheinwerfergenehmigung. Zudem müssen sie die elektromagnetische Verträglichkeit nach der ECE-Regelung 10 erfüllen.

Wie sie einzubauen sind, erklärt schließlich die ECE-Regelung 48.

Werden nun in Halogenscheinwerfer Xenonbirnen verbaut, Xenonscheinwerfer ohne die entsprechenden Auflagen wie beispielsweise dyn. LWR oder funktionierende SWR eingebaut oder billige Xenonleuchtmittel ohne entsprechende Kennzeichnung nach den ECE-Regelungen eingesetzt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und sofern es nicht gerade mittags um 12 bei herrlichstem Sonnenschein ist, ist auch die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug am Kontrollort zu Ende.

Die Fa. Hella hat einen Versuch unternommen und Xenonscheinwerfer Marke "Eigenumbau" getestet. Die Blendwirkung dieser Bastellösungen war bis zu hundertmal höher als mit einem genehmigten Scheinwerfer.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Dachverband der Schadensversicherer nachgezogen hat und die Halter solcher umgebauter Fahrzeuge bis zur maximal zulässigen Grenze (je Einzelfall 5.000 €) in Regress nimmt.

Ebenso sei erwähnt, dass Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, zur Verwendung im Geltungsbereich der BR Deutschland nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden dürfen, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Siehe hierzu § 22a (2,6) StVZO. Verstöße hiergegen werden mit bis zu 10.000 € geahndet. Achtung! Um dies zu umgehen, gibt es im Internet massenhaft gefälschte ABE's. Ich hänge mal zwei (von mir "verändert", damit sie nicht gleich wieder in Umlauf gehen, lächel) Exemplare dazu.

Ich bitte die zwei Mitglieder, die mich über meine Homepage um Erläuterung gebeten haben, um Verständnis, dass ich ihnen nicht persönlich sondern öffentlich geantwortet habe.



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