Interesse hätte ich schon.
Es ist ja nicht erlaubt rechts wie links unterschiedliche Reifenmarken / Typen zu betreiben.
War es bei Porsche nicht so, dass hier sogar vorne wie hinten gleich getragen werden muss?
Deine Auskunft ist inhaltlich so nicht ganz richtig.
Hier muss ganz klar zwischen gesetzlicher Vorgabe und Freigabe des Herstellers unterschieden werden.
Gesetzlich gilt bei Pkw nur die Vorschrift, dass nicht zwischen Radial- und Diagonalreifen gemischt werden darf.
Hier ein Auszug aus dem § 36 StVZO:
(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Diagonalreifen für Pkw, dieses Thema dürfte seit den VW Käfer Zeiten erledigt sein. Das heißt, du kannst von Rechts wegen an jedem Rad eine andere Reifenmarke fahren.
Porsche erteilt eine
interne Freigabe nur mit 4 gleichen Reifenmarken. Dies ist gesetzlich völlig irrelevant. Allerdings sollte aus Vernunftsgründen schon nachgedacht werden, warum Porsche dies so empfiehlt. Ich denke, das beste Fahrverhalten ist eben nur so zu erreichen. Insofern ist dein letzter Satz aus Vernunftsgründen völlig richtig.