#13041 - 04.04.2001 11:39
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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Zitat: Original erstellt von Peter: Hi,ich hab noch ne Frage:Gibt es auch sehr zufriedene Boxster S Fahrer? Bitte melden, ich brauche das jetzt!
Ei klar doch.. ICH!!!
Ich habe einen S mit 17 zoll und M030. Ich kann auch über haupt nicht von "schwammige" fahrferhalten reden. Vieleich legt es an der M030. Vorteil der 17" räder: Reifen sind billig! Und ich habe in vergleich zum 18" ein riesen breite genze in dem ich spielen kann  -Matt
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#13042 - 04.04.2001 20:45
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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#13043 - 05.04.2001 08:47
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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Oh oh, ein echter Experte. Jetzt muß ich aufpassen, daß ich kein dummes Zeug rede.  Hallo Eberhard, würde mich auch freuen. Ich denke schon, daß ich beim GTP WE in Hockenheim sein werde. Hannover wäre auch nicht schlecht gewesen, da komme ich nämlich her, bin aber in der Zeit ziemlich viel unterwegs. Und Du drehst ja sicher auch keine Däumchen, wenn Du auf der Messe bist. Tobi P.S. Pensionierter Rallyefahrer? Du mußt ja fürchterlich auf Entzug sein 
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#13044 - 07.04.2001 00:21
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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@Peter: Bin im office und habe Deine eMail nicht hier auf dem Rechner sondern zuhause, deswegen eben hier im Forum die Antwort. Michelin-Reifen auf dem Boxster: Der Versicherungsschutz wird, so die Allianz Schadenabteilung in Stuttgart, nicht versagt, auch wenn die Angaben nicht im Kfz-Schein erfaßt sind. Es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt sondern aufgrund der Empfehlung von Michelin. Und nur eine grobe Fahrlässigkeit kann zum Ausschluß/zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen (natürlich neben unbezahlten Beiträgen zur Autoversicherung...). Somit ist auch ein Bußgeld, so sehe ich es, ausgeschloßen. Du kannst Dir sicher sein, dass Michelin keine Empfehlung für den Boxster abgeben würde, wenn es zu Problemen mit dieser Bereifung kommen würde. In letzter Konsequenz haftet Michelin (Stichwort: Produkthaftung). Viele Grüße Jürgen
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#13045 - 06.04.2001 22:14
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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Hallo Jürgen, danke für die klare Auskunft. Die Sache hat mich sehr interessiert.Bei unseren unendlichen Vorschriften rund ums Auto kann man nicht vorsichtig genug sein. Gruß Peter
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#13046 - 10.04.2001 08:01
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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Hallo Jürgen, wenn ich Deine Worte richtig deute ist das Thema Reifenvorgabe per Fahrzeugschein. Dieses ist seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt. Das heißt es darf keine Vorgabe vom Hersteller geben, welches Reifenfabrikat zu verwenden ist. Das heißt, das der Hersteller sicher stellen muß, das das Fahrzeug sowohl mit Pneumant als auch mit Yokohama oder Bridgestone-Reifen vernünftig fahren muß. Gruß, Michael
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#13047 - 11.04.2001 00:13
Re: Probefahrt im Boxster S
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Anonym
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@Michael: Ja, es ging um dieses Thema, denn manche haben ja noch diese Vorgaben im Kfz-Schein/Brief und da war es schon interessant, wie sich ein Versicherungsunternehmen bei einem Schaden, verursacht durch ein Reifenfabrikat, welches zunächst nicht lt. Kfz-Schein erlaubt oder angegeben ist, verhält. Maßgabe ist ausschließlich vorsätzliches Handeln ja oder nein. Wenn ein Reifenhersteller aber eine Empfehlung ausspricht, dann kann von Vorsatz keine Rede sein. cu ... Jürgen
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